Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit Maklerauftrag) der SHL Versicherungsmakler GmbH zur „Blaue Mietkaution“.

Geltungsbereich  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (mit Maklerauftrag) gelten für die von der SHL Versicherungsmakler GmbH (Makler) zur Verfügung gestellten Leistungen. Durch die Zustimmung auf der Internetseite des Maklers gelten diese Bedingungen durch den Interessenten (Auftraggeber) als verbindlich vereinbart.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Maklerauftrag haben ausschließlich Gültigkeit für den von der SHL Versicherungsmakler GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Versicherungsvertrag zur Kautionsversicherung. Der Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung und Betreuung des vom Auftraggeber beantragten Versicherungsschutzes.

Die Vermittlung weiterer Versicherungsverträge für den Auftraggeber durch die SHL Versicherungsmakler GmbH bedarf des Abschlusses eines separaten Versicherungsmaklervertrags.

Leistungsumfang 

Die SHL Versicherungsmakler GmbH stellt als Versicherungsvermittler unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Bedingungen von mit dem Makler kooperierenden Versicherungsunternehmen zur Verfügung. Die Vermittlung eines Versicherungsvertrags erfolgt auf Grundlage der vom Makler angebotenen Konditionen sowie der vom Auftraggeber übermittelten Angaben zur Person und zum versicherten Risiko.

Die Beratung wurde - soweit nicht abweichend dokumentiert - eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann auf ausdrücklichen - gesondert mitzuteilenden - Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.

Der durch die SHL Versicherungsmakler GmbH vermittelte Versicherungsvertrag wird auch nach Herbeiführung des Vermittlungserfolgs durch den Makler weiter betreut, sofern die Vertragsparteien keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Weitere Versicherungsverträge des Auftraggebers, welche die SHL Versicherungsmakler GmbH nicht vermittelt hat, werden nicht betreut.

Der Makler erfüllt seine Pflichten in Übereinstimmung mit den §§ 59 ff. VVG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Makler legt seinem Rat regelmäßig – soweit er nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist – eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Auswahlkriterien sind in erster Linie die gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherungsverträge.

Der Makler berücksichtigt hierbei nur die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegenden Versicherer (Versicherer mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

Die SHL Versicherungsmakler GmbH ist Mitglied im Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) und erfüllt dessen Qualitätsanforderungen, die insbesondere bzgl. der Berufsqualifikation und des notwendigen Vermögensschadenhaftpflicht-versicherungsschutzes über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Darüber hinaus hat die SHL Versicherungsmakler GmbH ein TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2008.

Ein Maklerauftrag mit der SHL Versicherungsmakler GmbH kommt erst nach Annahme des Antrags und Abschluss des Versicherungsvertrags auf Grundlage der übermittelten Daten des Auftraggebers zustande. Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Auftraggeber und dem von ihm ausgewählten Anbieter zustande. Die Zahlung des Versicherungsbeitrages erfolgt direkt an die Versicherungsgesellschaft. Die SHL Versicherungsmakler GmbH stellt selbst keine Rechnungen und nimmt keine Abbuchungen vor. Der Makler hat auf das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen des Vertragsvertrags nur bedingt Einfluss. Ob ein Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt, ist abhängig von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Vergütung 

Die Leistungen des Maklers werden durch die von den Versicherungsgesellschaften gezahlten Courtagen abgegolten. Durch die Beauftragung des Maklers entstehen daher dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten. Hiervon abweichende Regelungen müssen ausdrücklich zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart werden.

Vollmachten 

Die SHL Versicherungsmakler GmbH wird vom Auftraggeber mit der Vermittlung und Betreuung des vom Makler angebotenen und vom Auftraggeber beantragten Versicherungsschutzes bevollmächtigt. Der Makler ist berechtigt, sämtliche Willenserklärungen und Anzeigen für den Auftraggeber abzugeben und entgegenzunehmen, sowie bei der Schadenregulierung mitzuwirken. Der Makler ist berechtigt, personenbezogenen Daten intern an die Unternehmen der SHL Gruppe weiterzugeben.

Der Makler ist nicht verpflichtet, die Vollmacht nach eigenem Ermessen einzusetzen. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden, sie erlischt aber spätestens mit Beendigung des vermittelten Versicherungssschutzes.

Pflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

Haftung / Verjährung 

Der Haftungsrahmen des Maklers beläuft sich im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten auf bis zu 2,5 Mio. € je Schadensfall. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor, die die Anforderungen des § 9 Abs. 2 Versicherungsvermittlungsverordnung deutlich übersteigt. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt.

Ansprüche auf Schadenersatz verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Spätestens verjähren Ansprüche jedoch nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde.

Unbenommen von den vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, weiterhin bestehen.

Datenschutz 

Rechte und Pflichten des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung sowie der Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme.

Vertragsdauer / Kündigung 

Der Maklerauftrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Auftraggeber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Der Makler kann mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden. Die Vorlage einer Maklervollmacht, welcher der Kunde mit einem anderen Versicherungsmakler abgeschlossen hat, wird auch als wichtiger Grund angesehen.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Maklerauftrag auch endet, wenn der Auftraggeber den Versicherungsvertrag kündigt. Selbiges gilt, wenn der Kunde sein Recht zur Datenlöschung oder Datensperrung laut Datenschutzerklärung für Web-Seiten der SHL Versicherungsmakler GmbH in Anspruch nimmt.

Versicherer- und Produktauswahl 

Wir berücksichtigen – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – ausschließlich Versicherer, welche aktiv mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und eine übliche Courtage vergüten. Hier durch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Bei der Auswahl der Versicherer legen wir eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Auswahlkriterien sind in erster Linie die gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherungsverträge. Der Makler berücksichtigt hierbei nur die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegenden Versicherer (Versicherer mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Das angebotene Produkt wurde auf Basis regelmäßiger Marktbeobachtungen ausgewählt und zeichnet sich mit einem guten Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis aus.

Eine Liste der Versicherer, mit welchen die SHL Versicherungsmakler aktiv zusammenarbeitet und bei unserer Marktbeobachtung Berücksichtigung findet, erhalten Sie auf Anfrage.

Pflichtangaben nach §11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung 

  • Wir sind als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO tätig.
  • Unsere Registrierungsnummer lautet: D-2D9A-7ZP54-63

Die Eintragung im Register kann wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180-500 585-0* (*14 Cent/min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info

  • Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

  • Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen von mehr als 10 Prozent.

Schlussbestimmungen 

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Gerichtstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers.